Bei jeder Sammelbestellung einer Schule erhält jeder Schüler eine Einzelquittung
und hat damit den Beleg für die Bezahlung des Taschenrechners. Diese Quittung gilt
gleichzeitig als Garantiebeleg und kann im Falle eines Gewährleistungsfalls als Kaufbeleg
beigelegt werden. Außerdem können Sie den Taschenrechner damit auch für das Finanzamt
geltend machen.
Die Einzelquittungen zeichnen das jeweilige Produkt, den Preis und die Mehrwertsteuer aus.
Außerdem sind alle Service-Adressen der Taschenrechner-Hersteller angegeben. Die Quittungen
werden beim Versand der Rechner beigelegt.
Natürlich bringen wir auch zu unserem Vor-Ort-Service
Einzelquittungen mit und geben diese an die Schüler aus.
Mit diesem Service wollen wir Ihnen als Lehrer Mühen der Ausstellung von Quittungen
ersparen. Dieser Service ist unabhängig von der bestellten Stückzahl, für alle
Taschenrechner gültig und ist immer kostenlos.
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